E-Bilanz 2012: Was ändert sich für Ihr Rechnungswesen und wie unterstützt SBS Rewe plus® sie dabei?
Bisher wird eine Steuerbilanz auf Basis der durch die Finanzbuchhaltung erstellten HGB-Bilanz aufgebaut, entweder durch Ihre Buchhaltung oder durch Ihren Steuerberater.
Aufgrund der detaillierten Gliederung der steuerlichen Vorgänge in der XBRL-Taxonomie wird es notwendig sein, die Buchungen zur Erstellung einer Steuerbilanz schon unterjährig richtig abzugrenzen. Diese parallele Rechnungslegung können Sie in SBS Rewe plus® über die Nutzung der Buchungskreise für HGB und Steuerrecht bequem im Standard abbilden.
Der Großteil der Buchungen kann weiterhin in einem Standardbuchungskreis erfolgen. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, die notwendigen Informationen zeitnah zur Verfügung stellen zu können. Die relevanten Konten die ein E-Bilanz konformes Buchungsverhalten ermöglichen wurden mit der Version 20.11.12 bereitgestellt.
Wie erfolgt die Datenübermittlung?
Ihre Daten der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind in einem standardisierten XBRL-Datensatz, dessen Aufbau von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen wird, zu übermitteln. Eine steuerliche XBRL Taxonomie definiert den Aufbau des XBRL Datensatzes, auf Basis der HGB Taxonomie.
Ein Baustein des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG), das am 19.12.2008 verabschiedet wurde,
ist die Verpflichtung bilanzierender Unternehmen, Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.Dezember 2010 beginnen, elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch die "Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV)" um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen.
Eine weitere Verschiebung um ein Jahr durch eine sogenannte „Nichtbeanstandungsregelung“ wurde mit dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011 zur E-Bilanz bekannt gegeben.
Es wird nicht beanstandet, wenn Unternehmen für das erste Wirtschaftsjar, welches nach dem 31.12.2011 beginnt, noch keine E-Bilanz sondern weiterhin Ihren Abschluss in Papierform abgeben. Ist das Wirtschaftsjahr gleich dem Kalenderjahr bedeutet dies, dass die erste E-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2013 im Kalendejahr 2014 übermittelt werden muss.
Alle offiziellen Informationen erhalten Sie auch unter esteuer.de.


